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   LSG Bayern, 17.02.2006 - L 7 AS 70/05   

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https://dejure.org/2006,22137
LSG Bayern, 17.02.2006 - L 7 AS 70/05 (https://dejure.org/2006,22137)
LSG Bayern, Entscheidung vom 17.02.2006 - L 7 AS 70/05 (https://dejure.org/2006,22137)
LSG Bayern, Entscheidung vom 17. Februar 2006 - L 7 AS 70/05 (https://dejure.org/2006,22137)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gestundete Schuldzinsen als Aufwendungen des Empfängers von Sozialleistungen

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Vermögensbildung - Leistungen nach den SGB II dienen nicht der Vermögensbildung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 6/06 R

    Arbeitslosengeld II - Staffelung bzw Höhe der Regelleistung - allein stehende

    Auszug aus LSG Bayern, 17.02.2006 - L 7 AS 70/05
    Das Gesetz macht in § 44b Abs. 3 SGB II deutlich, dass die maßgeblichen Entscheidungen einheitlich von der Arbeitsgemeinschaft getroffen werden sollen (zur Verfassungsmäßigkeit das Senatsurteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 6/06 R).

    Nicht entscheidungserheblich ist schließlich, dass die Regelungen des SGB II über die Leistungsträger und die "Wahrnehmungszuständigkeit" der Beklagten verfassungsmäßig sind (siehe dazu das Senatsurteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 6/06 R; zur Verfassungsmäßigkeit Rixen in Eicher/Spellbrink, SGB II, § 44b RdNr 19 und § 6 RdNr 7 mwN; siehe auch Luthe in Hauck/Noftz, SGB II, § 44b RdNr 18a mwN, Stand Oktober 2005, und Weiss in Estelmann, SGB II, § 44b Rz 25, Stand Dezember 2005).

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R

    Arbeitslosengeld II - Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem minderjährigen

    Auszug aus LSG Bayern, 17.02.2006 - L 7 AS 70/05
    Eine Übertragung der Rechtsprechung zum Arbeitsförderungsrecht auf das SGB II ist nicht möglich (dazu das Senatsurteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 14/06 R).

    Auch ist die Beiladung von Bedarfsgemeinschaftsmitgliedern bei der Klage eines Mitglieds der Bedarfsgemeinschaft nicht notwendig iS des § 75 Abs. 2 SGG (dazu das Senatsurteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 14/06 R); die mit der Bedarfsgemeinschaft zusammenhängenden verfahrensrechtlichen und prozessualen Fragen können deshalb so de lege lata nicht gelöst werden.

  • BSG, 18.08.2005 - B 7a AL 4/05 R

    Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche

    Auszug aus LSG Bayern, 17.02.2006 - L 7 AS 70/05
    Zwar sind nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) bei einem Streit um höhere Leistungen grundsätzlich alle Anspruchsvoraussetzungen dem Grunde und der Höhe nach zu prüfen (vgl. nur: BSG SozR 4-1500 § 95 Nr. 1 RdNr 6 mwN).

    Jedoch kann ein Bescheid im Einzelfall gleichwohl mehrere abtrennbare Verfügungen (Verwaltungsakte iS des § 31 SGB X) enthalten (vgl. BSG SozR 4-1500 § 95 Nr. 1 RdNr 7).

  • BVerwG, 24.04.1975 - V C 61.73

    Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt - Wohnungsfürsorge - Darlehen zur Abdeckung

    Auszug aus LSG Bayern, 17.02.2006 - L 7 AS 70/05
    Denn auch hier gilt der Grundsatz, dass die Leistungen des SGB II nicht der Vermögensbildung dienen (vgl.: BVerwGE 48, 182, 185; Rothkegel in Gagel, SGB III mit SGB II, § 22 SGB II RdNr 17, Stand Dezember 2005; vgl. auch Mrozynski, Grundsicherung und Sozialhilfe, II.8 RdNr 47 ff, Stand August 2006; Kalhorn in Hauck/Noftz, SGB II, K § 22 RdNr 14, Stand November 2004; Wieland in Estelmann, SGB II, § 22 Rz 42, Stand Oktober 2006; aA Berlit in LPK-SGB II, § 22 RdNr 21, ders., NDV 2006, 5, 19, und Lang in Eicher/Spellbrink, SGB II, § 22 RdNr 27 ff).
  • BSG, 16.08.1989 - 11 BAr 53/89
    Auszug aus LSG Bayern, 17.02.2006 - L 7 AS 70/05
    Ohnedies hat der Kläger in der mündlichen Verhandlung beim LSG für sich und seine Ehefrau (zur Berechtigung unter 6) ausdrücklich erklärt, dass diese Bescheide nicht Gegenstand des vorliegenden Rechtsstreits sein sollten; er hätte damit die Klagen selbst bei Anwendung des § 96 SGG gemäß § 102 SGG zurückgenommen, falls nicht bereits durch gesonderte Klageerhebung gegen die Folgebescheide die Rechtshängigkeit wieder entfallen wäre (vgl. dazu BSG SozR 1500 § 96 Nr. 13 und 18; BSG, Beschluss vom 16. August 1989 - 11 BAr 53/89; BSG SozR 4-4300 § 71 Nr. 1 RdNr 5).
  • BSG, 26.11.1986 - 7 RAr 55/85

    Gegenstand eines Verfahrens - Verwaltungsakt - Lohnsteuerklassenwechsel zwischen

    Auszug aus LSG Bayern, 17.02.2006 - L 7 AS 70/05
    Zwar ist dies üblicherweise nur mit Zustimmung aller Beteiligten möglich (dazu Wagner in Hennig, SGG, § 123 Rz 47 f, Stand Oktober 2005; Pawlak in Hennig, SGG, § 140 Rz 24, Stand September 1996; Meyer-Ladewig, SGG, 8. Aufl. 2005, § 140 RdNr 2a); jedoch kann die Zustimmung auch konkludent erfolgen (BSGE 61, 45 ff = SozR 4100 § 113 Nr. 5; Pawlak, aaO, Rz 25).
  • BSG, 24.11.1978 - 11 RA 9/78

    Revision - Teilzulassung - Anschlussrevision - Zulässigkeit -

    Auszug aus LSG Bayern, 17.02.2006 - L 7 AS 70/05
    Ohnedies hat der Kläger in der mündlichen Verhandlung beim LSG für sich und seine Ehefrau (zur Berechtigung unter 6) ausdrücklich erklärt, dass diese Bescheide nicht Gegenstand des vorliegenden Rechtsstreits sein sollten; er hätte damit die Klagen selbst bei Anwendung des § 96 SGG gemäß § 102 SGG zurückgenommen, falls nicht bereits durch gesonderte Klageerhebung gegen die Folgebescheide die Rechtshängigkeit wieder entfallen wäre (vgl. dazu BSG SozR 1500 § 96 Nr. 13 und 18; BSG, Beschluss vom 16. August 1989 - 11 BAr 53/89; BSG SozR 4-4300 § 71 Nr. 1 RdNr 5).
  • BSG, 10.03.1994 - 7 RAr 38/93

    Beschäftigungsförderung - Gleichstellung - Fachschulausbildung - Anwartschaft -

    Auszug aus LSG Bayern, 17.02.2006 - L 7 AS 70/05
    Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist nicht nur eine Klage des Klägers zu 1, sondern auch der Klägerin zu 2. Wie im Revisionsverfahren ausdrücklich klargestellt worden ist und den in der ersten und zweiten Instanz überreichten Schriftsätzen hinreichend deutlich zu entnehmen ist, ging es im Verfahren immer um die Ansprüche beider Ehepartner, nicht nur um einen Anspruch des Klägers zu 1. Insoweit war der Klageantrag nach dem so genannten "Meistbegünstigungsprinzip" (vgl. hierzu nur: BSG SozR 3-6050 Art. 71 Nr. 11 S 57; SozR 3-4100 § 104 Nr. 11 S 47 mwN; Eicher in Kasseler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts, 2003, § 40 RdNr 16) unabhängig vom Wortlaut unter Berücksichtigung des wirklichen Willens auszulegen (§ 123 SGG).
  • BSG, 06.08.1999 - B 4 RA 25/98 B

    Vollstreckung eines Grundurteils - Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung in der

    Auszug aus LSG Bayern, 17.02.2006 - L 7 AS 70/05
    Die üblichen Auslegungskriterien für den Inhalt eines Urteils (vgl. dazu nur BSG SozR 3-1500 § 199 Nr. 1 S 2 mwN), nach denen entscheidend darauf abzustellen ist, ob der Urteilstenor hineichend klar ist oder ggf. durch die Entscheidungsgründe näher konkretisiert werden muss, müssen für die bezeichnete Übergangszeit einer Auslegung Platz machen, die danach fragt, wie das Gericht vernünftigerweise nach dem wahren Begehren hätte entscheiden müssen, es sei denn, die Entscheidung verneint ausdrücklich einen umfassenden Streitgegenstand.
  • BSG, 17.11.2005 - B 11a/11 AL 57/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungsverfahren - Streitgegenstand - analoge

    Auszug aus LSG Bayern, 17.02.2006 - L 7 AS 70/05
    Nach einer Entscheidung des 11a-Senats des BSG (17. November 2005 - B 11a/11 AL 57/04 R) ist bei Nichteinbeziehung eines Bescheides durch die Vorinstanz (§ 96 SGG) sogar der Widerspruch eines Beteiligten unerheblich.
  • BSG, 04.02.1999 - B 7 AL 120/97 R

    Arbeitslosengeld - Arbeitslosenhilfe - Anwartschaftszeit - Wehrdienst - Italien -

  • BSG, 30.06.2005 - B 7a/7 AL 74/04 R

    Berufsausbildungsbeihilfe - Bedarfsberechnung - Einkommenanrechnung - Absetzung

  • BSG, 28.11.2002 - B 7 AL 36/01 R

    Arbeitslosengeld - Zuordnung zur Leistungsgruppe - Lohnsteuerklassenwechsel

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